Datenschutzgrundverordnung#

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„Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz“ – Zu kurz gesprungen

Unhandlich und trotzdem unvollständig  … Die Bundesregierung hat heute den Entwurf für ein „Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU)“ beschlossen. So unhandlich der Titel ist, so unlesbar ist die Vorschrift selbst. Allein die

Wird Deutschland zum Schlusslicht beim Europäischen Datenschutz?

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat am 23. November 2016 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU) – zitiert als E-BDSG – an die Verbände versandt. Die Europäische Akademie für Informationsfreiheit

EU-Datenschutz: Nach der Reform beginnt die Arbeit

(Anm. d.V. Verweise zu den beschlossenen Texten werden eingefügt, sobald sie offiziell verfügbar sind) Das von den Vertretern der EU-Institutionen (Europäisches Parlament, Kommission und Rat) am 15. Dezember 2015 erzielte Verhandlungsergebnis zum Datenschutz-Reformpaket ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg in die globale Informationsgesellschaft: Statt 28 unterschiedlicher Datenschutzgesetze der Mitgliedstaaten