DSAnpUG-EU: Datenschutzbehörden müssen zukünftig draußenbleiben

In der heutigen Anhörung des Bundestags-Innenausschusses zum „Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz EU“ (DSAnpUG-EU), mit dem das deutsche Datenschutzrecht an die Vorgaben der neuen europäischen Datenschutzregelungen angepasst werden soll, wurde auch über eine brisante Neuregelung gesprochen, die bisher wenig Aufmerksamkeit hatte, obwohl sie von zentraler Bedeutung für den Schutz der Privatsphäre ist: