Am Mittwoch hat die Bundesregierung der vom Bundesminister des Innern, Dr. Thomas de Maizière, vorgelegten Änderung der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen zugestimmt. „Um die Lebensadern unserer vernetzten Gesellschaft in der heutigen Zeit effektiver zu schützen, müssen Wirtschaft und Staat eng zusammenarbeiten“, sagte der CDU-Politiker.
Die Verordnung wird noch im Juni 2017 in Kraft treten und somit sind die Betreiber von Kritischen Infrastrukturen verpflichtet, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) innerhalb von sechs Monaten eine zentrale Kontaktstelle zu benennen und dem BSI innerhalb von zwei Jahren die Einhaltung eines Mindeststandards an IT-Sicherheit nachzuweisen.
Regelungsbereich endlich für alle greifbar
Des Weiteren müssen die Betreiber schwere IT-Sicherheitsvorfälle ausnahmslos melden. Anhand messbarer und nachvollziehbarer Kriterien werden die Betreiber vor allem aber endlich in die Lage gesetzt, konkret anhand der Vorgaben zu prüfen, ob sie unter den Regelungsbereich des IT-Sicherheitsgesetzes fallen.
Dies betrifft die Sektoren Finanz- und Versicherungswesen, Gesundheit und Transport und Verkehr. Die Regelungen für die Sektoren Energie, Informationstechnik und Telekommunikation, Wasser und Ernährung sind bereits seit dem 3. Mai 2016 in Kraft.