Staatliche Gesichtserkennung ist etwas anderes als Kennzeichenscanning oder private Selfies
Die Anwendung von Gesichtserkennungstechnik durch den Staat ist nicht – wie der Bundesinnenminister meint – mit der Nutzung durch Private (z.B: beim Posten von Selfies oder dem Durchsuchen von Bildern bei Instagram) vergleichbar. Sie würde zu massiven Eingriffen in die Grundrechte unverdächtiger Menschen führen, die der Rechtfertigung bedürften. Ein solcher