Der neue Anforderungskatalog der Bundesnetzagentur nach § 113f TKG – Zur Datensicherheit der TK-Diensteanbieter für die Vorratsdatenspeicherung

I. Einführung Die sicherheitsbehördliche Datenverarbeitung erfährt seit den Anschlägen des 11. September 2001 einen laufenden Ausbau. Begründet wird dies nicht nur mit der durch den Terrorismus veränderten, qualifizierten Bedrohungslage für die öffentliche Sicherheit, sondern vor allem auch mit der zunehmenden Zahl gespeicherter personenbezogener Daten bei den unterschiedlichsten Institutionen und Personen,