{"id":2471,"date":"2018-02-26T10:03:15","date_gmt":"2018-02-26T10:03:15","guid":{"rendered":"https:\/\/www.eaid-berlin.de\/?p=1971"},"modified":"2018-02-26T10:03:15","modified_gmt":"2018-02-26T10:03:15","slug":"eine-schicksalhafte-entscheidung-us-supreme-court-verhandelt-ueber-exterritorialen-datenzugriff","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kai-wittenburg.de\/?p=2471","title":{"rendered":"Eine schicksalhafte Entscheidung \u2013 US-Supreme Court verhandelt \u00fcber exterritorialen Datenzugriff"},"content":{"rendered":"<p>von Peter Schaar<\/p>\n<p>Morgen, am 27. Februar 2018, <a href=\"http:\/\/www.scotusblog.com\/case-files\/cases\/united-states-v-microsoft-corp\/\"  rel=\"noopener\">besch\u00e4ftigt sich der Oberste US-Gerichtshof mit einem Fall<\/a>, der f\u00fcr die transatlantischen Beziehungen &#8211; und dar\u00fcber hinaus f\u00fcr die Zukunft der globalen Informationsgesellschaft \u2013 von erheblicher Bedeutung sein wird: Der Supreme Court verhandelt \u00fcber die Grundrechte und \u00fcber die Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahren verhandelt \u2013 Werte, die Kernanliegen Europas darstellen und die zugleich zum Grundbestand demokratischen Werte Amerikas geh\u00f6ren.<\/p>\n<p>Die Frage, \u00fcber die der Supreme Court zu entscheiden hat, ob die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden der USA Durchsuchungsbefehle erlassen k\u00f6nnen, um Internetfirmen zu zwingen, die in Europa gespeicherten E-Mails und andere Dokumente von B\u00fcrgern ohne die Erlaubnis oder Beteiligung der betreffenden Person oder ihrer Regierung herauszugeben.<\/p>\n<p>Der Fall geht auf Dezember 2013 zur\u00fcck, als ein New Yorker Richter einen Durchsuchungsbefehl gegen Microsoft ausstellte, der die Beschlagnahme von Kundeninformationen in Verbindung mit einem webbasierten E-Mail-Konto anordnete. Microsoft hat die in den USA gespeicherten Metadaten des Accounts an die US-Beh\u00f6rden herausgegeben, aber das Unternehmen verweigerte die Offenbarung der auf Servern in Irland gespeicherten E-Mail-Inhalte, mit der Begr\u00fcndung, dass US-Anordnungen nicht einseitig zur Erlangung von in anderen L\u00e4ndern E-Mails und sonstigen Dokumenten verwendet werden d\u00fcrften.<\/p>\n<p>Die \u00dcbermittlung von Informationen aus der Europ\u00e4ischen Union in die USA stellt eine Datenverarbeitung dar, und daher gelten daf\u00fcr die EU-Datenschutzvorschriften. Der Schutz der Privatsph\u00e4re und der Schutz personenbezogener Daten gelten in Europa als Grundrechte. Diese Rechte werden durch die Europ\u00e4ische Menschenrechtskonvention und durch die Charta der Grundrechte der Europ\u00e4ischen Union garantiert.<\/p>\n<p>Das europ\u00e4ische Recht verbietet die extraterritoriale Anwendung der von einem Drittland erlassenen Rechtsvorschriften, die sich auf die T\u00e4tigkeiten nat\u00fcrlicher und juristischer Personen auswirken, die der Gerichtsbarkeit des Mitgliedstaats unterliegen. Das europ\u00e4ische Recht bietet verschiedene Rechtsinstrumente f\u00fcr die Offenlegung und \u00dcbermittlung von f\u00fcr Unternehmenszwecke erhobenen personenbezogenen Daten an ausl\u00e4ndische Beh\u00f6rden. In der Datenschutz-Grundverordnung \u2013 Art. 48 \u2013 wird ausdr\u00fccklich betont, dass jedes Urteil eines Gerichts und jede Entscheidung einer Verwaltungsbeh\u00f6rde eines Drittlandes, die von einem Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter die \u00dcbermittlung oder Weitergabe personenbezogener Daten verlangt, nur anerkannt oder vollstreckt werden d\u00fcrfen, wenn sie \u201eauf eine in Kraft befindliche internationale \u00dcbereinkunft wie etwa ein Rechtshilfeabkommen zwischen dem ersuchenden Drittland und der Union oder einem Mitgliedstaat gest\u00fctzt sind.\u201c<\/p>\n<p>Der Microsoft-Fall und die rechtlichen Argumente der US-Regierung haben auf der ganzen Welt f\u00fcr Besorgnis gesorgt. Viele internationale Interessengruppen haben \u201eAmicus Briefs\u201c beim Obersten Gerichtshof eingereicht, darunter Regierungen, Parlamentarier, globale Unternehmen und Organisationen, der UN-Sonderberichterstatter f\u00fcr den Schutz der Privatsph\u00e4re, Rechtsexperten, Informatiker und zivilgesellschaftlichen Gruppen. Die Europ\u00e4ische Kommission hat dem Gericht eine \u201eneutrale&#8220; Stellungnahme \u00fcbermittelt, in der sie das EU-Recht und die Regeln f\u00fcr g\u00fcltige Daten\u00fcbertragungen erl\u00e4utert. Die Artikel-29-Datenschutzgruppe, in der die Datenschutzbeh\u00f6rden aller EU-Mitgliedstaaten und der Europ\u00e4ische Datenschutzbeauftragte zusammenarbeiten, hat erkl\u00e4rt, dass die Position der US-Regierung \u201eeinen Eingriff in die territoriale Souver\u00e4nit\u00e4t eines EU-Mitgliedstaats\u201c darstelle. Das Justizministerium solle stattdessen die Rechtshilfevertr\u00e4ge (Mutual Legal Assistance Treaty &#8211; MLAT) verwenden, welche die USA und Europa ausgehandelt haben, um genau diese Art von Problemen zu l\u00f6sen, darunter auch ein entsprechendes <a href=\"https:\/\/www.state.gov\/documents\/organization\/129536.pdf\"  rel=\"noopener\">Abkommen mit Irland<\/a>.<\/p>\n<p>Die MLATs bieten M\u00f6glichkeiten der internationalen Zusammenarbeit in Strafsachen, einschlie\u00dflich der Sammlung von Beweismitteln. Sie definieren den Rahmen f\u00fcr die L\u00f6sung grenz\u00fcberschreitender Datenerhebungen und legen geeignete Verfahren f\u00fcr den Umgang mit Anfragen ausl\u00e4ndischer Regierungen fest. Insbesondere gew\u00e4hrleisten die Vertr\u00e4ge die Rechte der betroffenen Personen und die Ber\u00fccksichtigung anderer lebenswichtiger nationaler Interessen. Beispielsweise haben die nationalen Beh\u00f6rden zu pr\u00fcfen, inwieweit eine \u00dcbermittlung von Daten f\u00fcr Strafverfahren dem nationalen Recht entspricht. Der direkte Zugriff der US-Beh\u00f6rden auf die Daten w\u00fcrde diese Schutzma\u00dfnahmen umgehen und die Grundrechte der Europ\u00e4er verletzen. Die Auswirkungen solcher einseitiger Praktiken k\u00f6nnen nicht \u00fcbersch\u00e4tzt werden. Es w\u00e4re mehr als ein unfreundlicher Akt. Die Europ\u00e4ische Union, europ\u00e4ische Regierungen und europ\u00e4ische B\u00fcrger w\u00fcrden sie zu Recht als unzul\u00e4ssig betrachten.<\/p>\n<p>Wenn die Strafverfolgungsbeh\u00f6rden in den USA extraterritorialen Zugang zu Daten erhalten \u2014 allein auf Grund amerikanischen Rechts, ohne Zustimmung der zust\u00e4ndigen Beh\u00f6rden des betreffenden Staats \u2013 , w\u00fcrde dies die T\u00fcr \u00f6ffnen f\u00fcr die Beschlagnahme von Dokumenten von jedem Ort der Welt.<\/p>\n<p>Es ist nicht \u00fcberraschend, dass die Haltung der US-Regierung in der europ\u00e4ischen \u00d6ffentlichkeit auf scharfe Kritik gesto\u00dfen ist. Ulrich Kelber, parlamentarischer Staatssekret\u00e4r im Bundesjustizministerium, nannte die US &#8211; Position eine &#8222;Besorgnis erregende Angelegenheit&#8220;. Es bestehe die Gefahr, dass dann auch andere L\u00e4nder einen globalen Zugriff auf die Daten von Unternehmen haben wollten. \u201eDamit ist das Grundprinzip des transatlantischen Datenaustauschs gef\u00e4hrdet\u201c, so Kelber. \u201eWenn die US-Regierung in Datenschutzfragen nur die Einspruchsrechte von US-B\u00fcrgern duldet, dann ist das Privacy Shield tot.\u201c Die parlamentarische Staatssekret\u00e4rin im Ministerium f\u00fcr digitale Infrastruktur (CSU) wies es als \u201eabsolut nicht akzeptabel\u201c zur\u00fcck, wenn per US-Gerichtsbeschluss Daten aus einem anderen Land abgegriffen werden k\u00f6nnten. \u201eW\u00e4re es das, w\u00fcrden wir in Zukunft auch kein Problem mehr damit haben, wenn China dies tun w\u00fcrde oder die T\u00fcrkei, um an Daten von in Deutschland lebenden vermeintlichen Staatsfeinden zu gelangen\u201c. Eine derartige Entscheidung zugunsten der US-Regierung w\u00fcrde \u201ezu einem Chaos\u201c f\u00fchren. Unternehmen m\u00fcssten entweder das europ\u00e4ische Recht brechen oder ein amerikanisches Urteil ignorieren. Die hohen Standards der am Mai geltenden EU-Datenschutzgrundverordnung und die praktizierte Rechtshilfe d\u00fcrften \u201enicht unilateral durch die Entscheidung des Supreme Courts de facto abgeschafft werden\u201c, meinte Fraktionsvize von B\u00fcndnis 90\/Die Gr\u00fcnen Konstantin von Notz. Der Gr\u00fcnen-Wirtschaftsexperte Dieter Janecek unterstrich, europ\u00e4ische Unternehmen k\u00f6nnten von US-Beh\u00f6rden nicht gezwungen werden, gegen europ\u00e4isches Recht zu versto\u00dfen. Ein Zugriffsrecht von ausl\u00e4ndischen Ermittlungsbeh\u00f6rden auf in Europa gespeicherte Daten w\u00e4re daher \u201eabsolut fatal\u201c f\u00fcr die Grundrechte der B\u00fcrger und f\u00fcr die Wirtschaft. (Alle Zitate: Handelsblatt, 16.1.2018)<\/p>\n<p>Ob der Supreme Court diese und andere Warnungen Ernst nimmt, werden wir demn\u00e4chst wissen. Es ist zu hoffen, dass die Europ\u00e4ische Kommission und die Bundesregierung es nicht mit verbalen Warnungen bewenden lassen, falls die Entscheidung zugunsten der US-Regierung ausf\u00e4llt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>von Peter Schaar Morgen, am 27. Februar 2018, besch&auml;ftigt sich der Oberste US-Gerichtshof mit einem Fall, der f&uuml;r die transatlantischen Beziehungen &ndash; und dar&uuml;ber hinaus f&uuml;r die Zukunft der globalen Informationsgesellschaft &ndash; von erheblicher Bedeutung sein wird: Der Supreme Court verhandelt &uuml;ber die Grundrechte und &uuml;ber die Einhaltung rechtsstaatlicher Verfahren<\/p>\n","protected":false},"author":17,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[1411,1005,5,196,1445,221,198,1446,788,1415,6,3,7,1447,154,1417,4,12,17,193,15,1448,16,192,14,8],"tags":[],"class_list":["post-2471","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-art-48-dsgvo","category-artikel-29-gruppe","category-bsi","category-datenschutz-grundverordnung","category-datenzugriff","category-eaid-blog","category-eu-grundrechtecharta","category-europaeische-menschenrechtskonvention","category-grundrecht-auf-datenschutz","category-internationale-rechtshilfe-in-strafsachen","category-isms","category-isms-bsi-iso-27001","category-iso27001","category-menscherechtskonvention","category-microsoft","category-mlat","category-notfallmanagement","category-penetrationstest","category-penetrationstests","category-peter-schaar-der-blog","category-risikomanagement","category-supreme-court","category-unternehmen","category-usa","category-veranstaltungen","category-zertifizierung-audit"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.kai-wittenburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2471","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.kai-wittenburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.kai-wittenburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kai-wittenburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/17"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kai-wittenburg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2471"}],"version-history":[{"count":2,"href":"https:\/\/www.kai-wittenburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2471\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2473,"href":"https:\/\/www.kai-wittenburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2471\/revisions\/2473"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.kai-wittenburg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2471"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kai-wittenburg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2471"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kai-wittenburg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2471"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}