{"id":2438,"date":"2017-12-13T18:12:05","date_gmt":"2017-12-13T18:12:05","guid":{"rendered":"https:\/\/www.eaid-berlin.de\/?p=1905"},"modified":"2017-12-13T18:12:05","modified_gmt":"2017-12-13T18:12:05","slug":"vorsicht-grenzueberschreitung-direkter-datenzugriff-gefaehrdet-grundrechte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kai-wittenburg.de\/?p=2438","title":{"rendered":"Vorsicht Grenz\u00fcberschreitung \u2013 Direkter Datenzugriff gef\u00e4hrdet Grundrechte!"},"content":{"rendered":"<p>Digitale Globalisierung und nationales Recht stehen in einem zunehmenden Spannungsverh\u00e4ltnis. Nirgends zeigt sich dies so deutlich wie bei der Strafverfolgung. Strafverfolgungsbeh\u00f6rden verlangen in strafrechtlichen Ermittlungen in immer mehr F\u00e4llen Zugang zu personenbezogenen Daten, die au\u00dferhalb ihrer nationalen Grenzen gespeichert sind. Dies kann angesichts der Tatsache, dass beliebige Datenmengen per Mausklick auf Server in anderen Kontinenten transferiert werden k\u00f6nnen, eigentlich niemanden verwundern.<\/p>\n<p>Nat\u00fcrlich hat es F\u00e4lle, in denen die Strafverfolgung eine grenz\u00fcberschreitende Kooperation erforderlich machte, schon fr\u00fcher gegeben. Eine traditionelle Regelung zur L\u00f6sung grenz\u00fcberschreitender Datenanfragen in Strafsachen bieten die zwischen Staaten geschlossene Rechtshilfevereinbarungen (Mutual Legal Assistance Treaties, MLAT). Sie legen entsprechende Verfahren fest, wie mit Rechtshilfeersuchen aus dem Ausland umzugehen ist. So k\u00f6nnen die nationalen Beh\u00f6rden \u00fcberpr\u00fcfen, inwieweit etwa eine Daten\u00fcbermittlung zur Durchf\u00fchrung eines Strafverfahrens in Einklang mit dem nationalen Recht steht. Dieses System wird jedoch von der steigenden H\u00e4ufigkeit und Komplexit\u00e4t grenz\u00fcberschreitender Datenanforderungen \u00fcberfordert. Infolgedessen gibt es erhebliche Verz\u00f6gerungen bei der Verarbeitung von Anfragen.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund fordern nationale Beh\u00f6rden und Gerichte in zunehmendem Ma\u00dfe von Unternehmen die Herausgabe von Daten, die sie au\u00dferhalb des eigenen Territoriums speichern. So verlangte ein belgisches Gericht von Microsoft die Herausgabe von Skype-Daten. Eine brasilianische Beh\u00f6rde forderte von Yahoo! die Herausgabe von Internet-Informationen \u00fcber bestimmte Nutzer und chinesische Beh\u00f6rden verlangen von Internet-Anbietern vielfach die Herausgabe auf ausl\u00e4ndischen Servern gespeicherter Daten. Aktuell erregt vor allem ein Fall Aufsehen, bei dem ein Bundesgericht im Bundesstaat New York die Firma Microsoft zur Herausgabe von E-Mails verpflichtet hat, die auf einem Server in Irland gespeichert sind. Der strittige Fall wird demn\u00e4chst voraussichtlich vom US Supreme Court entschieden.<\/p>\n<p>In derartigen F\u00e4llen stellt sich regelm\u00e4\u00dfig die Frage, inwieweit Grundrechte und andere, im Strafrecht enthaltene Schutzvorschriften verletzt werden. Gerade beim Strafrecht bestehen auf internationaler Ebene gewaltige Unterschiede. Eine Handlung, die in einem Staat strafbar ist, mag woanders erlaubt sein (etwa an die in Deutschland strafbaren Meinungsdelikte, die in den USA unter dem Motto \u201eFreedom of Speech\u201c akzeptiert werden). Gleiches gilt f\u00fcr das Strafprozessrecht: Wann ein Richter entscheiden muss, welche Vorgaben f\u00fcr Beschlagnahmen und Durchsuchungen gelten, in welchen F\u00e4llen Beweisverwertungsverbote und Zeugnisverweigerungsrechte bestehen, unterscheidet sich von Land zu Land.<\/p>\n<p>Soweit es sich bei den angeforderten Informationen um personenbezogene Daten handelt, sind die Grundrechte auf Wahrung der Privatsph\u00e4re und auf Datenschutz (Art. 7 und 8 der EU-Grundrechtecharta) direkt betroffen. Nach europ\u00e4ischem Rechtsverst\u00e4ndnis ist die Herausgabe personenbezogener Daten an ausl\u00e4ndische Beh\u00f6rden nur zul\u00e4ssig, wenn hierf\u00fcr eine entsprechende Rechtsgrundlage im EU-Recht oder im Recht der Mitgliedstaaten besteht. Art. 48 der im Mai 2018 wirksam werdenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) unterstreicht diesen Rechtsgrundsatz: Beh\u00f6rdliche oder gerichtliche Anordnungen von Staaten au\u00dferhalb der EU d\u00fcrfen nur dann anerkannt werden, wenn sie auf einer internationalen \u00dcbereinkunft wie einem Rechtshilfeabkommen beruhen.<\/p>\n<p>Aber auch innerhalb der EU ist der Umgang mit grenz\u00fcberschreitenden Datenanforderungen von Strafverfolgungsbeh\u00f6rden anderer Mitgliedstaaten alles andere als unkompliziert. Zwar gibt es hier inzwischen das Instrument der <a href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/legal-content\/DE\/TXT\/?uri=LEGISSUM:jl0015\"  rel=\"noopener\">Europ\u00e4ischen Beweisanordnung &#8211; EBA<\/a>, welche die Erlangung von Beweismitteln aus einem anderen Mitgliedstaat erleichtert. Doch erlaubt auch die EBA nicht den direkten Zugriff auf in einem anderen Mitgliedstaat gespeicherte Daten.<\/p>\n<p><strong> Artikel 29 Gruppe nimmt zu E-Evidence Stellung<\/strong><\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund hat die Europ\u00e4ische Kommission unter der \u00dcberschrift \u201ee-Evidence\u201c verschiedene Initiativen gestartet, die den grenz\u00fcberschreitenden Datenzugriff erleichtern sollen. Die Art. 29-Arbeitsgruppe, in der die Datenschutzbeh\u00f6rden der EU zusammenarbeiten, hat nun eine lesenswerte <a href=\"http:\/\/ec.europa.eu\/newsroom\/article29\/item-detail.cfm?item_id=610177\"  rel=\"noopener\">Stellungnahme<\/a> zu den entsprechenden Vorschl\u00e4gen ver\u00f6ffentlicht.<\/p>\n<p>Die amtlichen Datensch\u00fctzer weisen darauf hin, dass der Zugriff der Strafverfolgungsbeh\u00f6rden auf personenbezogene Daten in die durch die Grundrechtecharta garantierten Grundrechte eingreift. Jede Beschr\u00e4nkung dieser Grundrechte m\u00fcsse deren Kern respektieren und zudem dem Verh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfigkeitsgrundsatz entsprechen. In der Stellungnahme wird ausf\u00fchrlich dargelegt, dass die bisher vorgelegten Vorschl\u00e4ge diesen Anforderungen nicht gerecht werden. Kritisiert wird etwa die M\u00f6glichkeit, dass sich der grenz\u00fcberschreitende Zugriff nicht auf die Verfolgung schwerer Straftaten beschr\u00e4nken sollen. Zudem bem\u00e4ngelt die Art. 29 Gruppe, dass die bislang vorgelegten Vorschl\u00e4ge zu e-Evidence keine Vorgaben zur Gew\u00e4hrleistung der Transparenz bei grenz\u00fcberschreitenden Datenanfragen und keine Verpflichtungen zur (nachtr\u00e4glichen) Benachrichtigung der Betroffenen enthalten.<\/p>\n<p>Als besonders problematisch sehen es die Datenschutzbeauftragten an, dass grenz\u00fcberschreitende Datenanforderungen von Beh\u00f6rden der Mitgliedstaaten Daten umfassen sollen, die au\u00dferhalb der EU gespeichert sind. Sollte die EU eine entsprechende Regelung treffen, w\u00fcrde dies im Umkehrschluss bedeuten, dass letztlich auch entsprechende unilaterale Vorgaben anderer Staaten, etwa der USA akzeptiert werden m\u00fcssten. Sie fordern, dass Datenanforderungen zwischen Drittstatten und der EU weiterhin nur auf Basis internationaler Rechtshilfeabkommen nachgekommen werden soll. Dies schlie\u00dft nat\u00fcrlich nicht aus, dass auch beim Datenaustausch \u00fcber die EU-Au\u00dfengrenzen hinaus die entsprechenden Prozeduren verbessert und beschleunigte Entscheidungen herbeigef\u00fchrt werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Digitale Globalisierung und nationales Recht stehen in einem zunehmenden Spannungsverh&auml;ltnis. Nirgends zeigt sich dies so deutlich wie bei der Strafverfolgung. Strafverfolgungsbeh&ouml;rden verlangen in strafrechtlichen Ermittlungen in immer mehr F&auml;llen Zugang zu personenbezogenen Daten, die au&szlig;erhalb ihrer nationalen Grenzen gespeichert sind. Dies kann angesichts der Tatsache, dass beliebige Datenmengen per Mausklick<\/p>\n","protected":false},"author":17,"featured_media":0,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"footnotes":""},"categories":[10,1411,1005,1412,5,1009,728,1413,198,788,1414,841,1415,6,3,7,1416,1417,4,12,17,1418,15,13,88,1419,764,16,14,375,1420,8],"tags":[],"class_list":["post-2438","post","type-post","status-publish","format-standard","hentry","category-allgemein","category-art-48-dsgvo","category-artikel-29-gruppe","category-benachrichtigung","category-bsi","category-datenschutzgrundbverordnung","category-drittstaaten","category-e-evidence","category-eu-grundrechtecharta","category-grundrecht-auf-datenschutz","category-grundrecht-auf-privatsphaere","category-grundrechte","category-internationale-rechtshilfe-in-strafsachen","category-isms","category-isms-bsi-iso-27001","category-iso27001","category-microsoft-court-case","category-mlat","category-notfallmanagement","category-penetrationstest","category-penetrationstests","category-rechtshilfevereinbarungen","category-risikomanagement","category-server","category-skype","category-strafrecht","category-strafverfolgung","category-unternehmen","category-veranstaltungen","category-verhaeltnismaessigkeit","category-yahoo","category-zertifizierung-audit"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/www.kai-wittenburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2438","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/www.kai-wittenburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/www.kai-wittenburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kai-wittenburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/users\/17"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kai-wittenburg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcomments&post=2438"}],"version-history":[{"count":1,"href":"https:\/\/www.kai-wittenburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2438\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":2439,"href":"https:\/\/www.kai-wittenburg.de\/index.php?rest_route=\/wp\/v2\/posts\/2438\/revisions\/2439"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/www.kai-wittenburg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fmedia&parent=2438"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kai-wittenburg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Fcategories&post=2438"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/www.kai-wittenburg.de\/index.php?rest_route=%2Fwp%2Fv2%2Ftags&post=2438"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}