{"id":1602,"date":"2016-08-26T15:06:25","date_gmt":"2016-08-26T15:06:25","guid":{"rendered":"https:\/\/www.eaid-berlin.de\/?p=1286"},"modified":"2016-08-26T15:06:25","modified_gmt":"2016-08-26T15:06:25","slug":"montblanc-der-bundestag-und-informationsfreiheit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kai-wittenburg.de\/?p=1602","title":{"rendered":"Montblanc, der Bundestag und Informationsfreiheit"},"content":{"rendered":"<p>Die sog. &#8222;Monblanc-Aff\u00e4re&#8220; besch\u00e4ftigt derzeit die Medien (vgl. etwa den Artikel im Berliner <a href=\"http:\/\/www.tagesspiegel.de\/politik\/montblanc-affaere-lammerts-langes-schweigen\/14457674.html\" >Tagesspiegel<\/a>).<\/p>\n<p>Die eigentliche Angelegenheit liegt schon mehr als sieben Jahre zur\u00fcck. Im Jahr 2009 war bekannt geworden, dass Abgeordnete\u00a0 des Deutschen Bundestags einen Teil ihrer j\u00e4hrlichen Pauschale f\u00fcr die Beschaffung von B\u00fcrobedarf\u00a0 f\u00fcr die Anschaffung von Digitalkameras und wertvoller Schreibger\u00e4te verwendet hatten. In den letzten Tagen nannten Medien die Namen von angeblich betroffenen Abgeordneten und die dabei verausgabten Summen \u2013 Angaben, die bisher unter Verschluss gehalten worden waren.<\/p>\n<p>Die umstrittene Beschaffung war schon 2009 Gegenstand eines Antrags auf Informationszugang nach dem <a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/ifg\/index.html#BJNR272200005BJNE000300000\" >Informationsfreiheitsgesetz<\/a>.<\/p>\n<p>Der Deutsche Bundestag verweigerte den Informationszugang zu den Beschaffungsunterlagen. Die Ablehnung des Antrags erfolgte zun\u00e4chst unter Hinweis darauf, dass dadurch die Betriebs- und Gesch\u00e4ftsgeheimnisse des Lieferanten betroffen sein k\u00f6nnten. Dieses Argument \u00fcberzeugte mich als damaligen\u00a0 Bundesbeauftragten f\u00fcr die Informationsfreiheit nicht, wie in dem <a href=\"http:\/\/www.bfdi.bund.de\/SharedDocs\/Publikationen\/Taetigkeitsberichte\/TB_IFG\/3TB10_11.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=7\" >3. T\u00e4tigkeitsbericht zur Informationsfreiheit <\/a>auf Seite 46 nachzulesen ist. Insbesondere erschien es mir fragw\u00fcrdig, ob der Einzelpreis eines F\u00fcllers als Gesch\u00e4ftsgeheimnis des Lieferanten anzusehen sei. Schlie\u00dflich hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits im Jahr 2009 klargestellt, dass kein schutzw\u00fcrdiges Geheimhaltungsinteresse vorliege, wenn die Offenbarung der Informationen nicht geeignet sei, exklusives kaufm\u00e4nnisches Wissen den Konkurrenten am Markt zug\u00e4nglich zu machen und so die Wettbewerbsposition des Unternehmens nachhaltig zu beeinflussen.<\/p>\n<p>Auch die daraufhin angerufenen Gerichte \u2013 bis hin zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg \u2013 folgten nicht dem Argument, dass hier ein Gesch\u00e4ftsgeheimnis gef\u00e4hrdet sei. Allerdings handele es sich bei den begehrten Informationen um Daten, die in\u00a0 Zusammenhang mit der Wahrnehmung des Bundestagsmandats st\u00fcnden (<a href=\"https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/ifg\/__5.html\" >\u00a7 5 Abs. 2 IFG<\/a>). Die Herausgabe dieser Informationen sei deshalb nur mit Zustimmung der betreffenden Abgeordneten zul\u00e4ssig. Der Bundestag hatte daraufhin alle Abgeordneten der 16. Wahlperiode angeschrieben und f\u00fcr den Fall, dass Sie ein oder mehrere Schreibger\u00e4te bzw. Digitalkameras bestellt h\u00e4tten, um ihr Einverst\u00e4ndnis zur Herausgabe der entsprechenden Dokumente aus den Akten ersucht. Lediglich drei der 620 Mitglieder des Deutschen Bundestages hatten sich seinerzeit mit der Weitergabe dieser Informationen einverstanden erkl\u00e4rt.<\/p>\n<p>Die jetzige Diskussion macht deutlich, dass die zahlreichen Ausnahmebestimmungen des Informationsfreiheitsgesetzes auf den Pr\u00fcfstand geh\u00f6ren. Dazu geh\u00f6ren auch die sehr weit gehenden Privilegierungen der Mitglieder des Deutschen Bundestages und seiner Gremien. So unverzichtbar es ist, den Kernbereich der parlamentarischen T\u00e4tigkeit vor Ausforschung zu sch\u00fctzen, so notwendig ist es aber auch, dass Angaben, die in keinem direkten Zusammenhang mit der parlamentarischen Meinungsbildung stehen, in st\u00e4rkerem Ma\u00dfe als bisher\u00a0 transparent gemacht werden. Dazu geh\u00f6ren etwa die Kosten von Delegationsreisen ins Ausland oder eben auch die Verausgabung von Sachmitteln. Es bleibt abzuwarten, ob der Deutsche Bundestag, der im n\u00e4chsten Jahr neu gew\u00e4hlt wird, die Kraft dazu aufbringt, auch in eigener Sache f\u00fcr mehr Durchblick zu sorgen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Die sog. &bdquo;Monblanc-Aff&auml;re&ldquo; besch&auml;ftigt derzeit die Medien (vgl. etwa den Artikel im Berliner Tagesspiegel). Die eigentliche Angelegenheit liegt schon mehr als sieben Jahre zur&uuml;ck. 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