{"id":1560,"date":"2016-08-16T10:18:55","date_gmt":"2016-08-16T10:18:55","guid":{"rendered":"https:\/\/www.eaid-berlin.de\/?p=1278"},"modified":"2016-08-16T10:18:55","modified_gmt":"2016-08-16T10:18:55","slug":"brauchen-wir-ein-neues-verstaendnis-von-datenschutz-zum-buergerrechtsschutz-wie-der-anti-terror-kampf-die-informationelle-selbstbestimmung-zunehmend-herausfordert","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kai-wittenburg.de\/?p=1560","title":{"rendered":"Brauchen wir ein neues Verst\u00e4ndnis von Datenschutz zum B\u00fcrgerrechtsschutz? Wie der Anti-Terror-Kampf die informationelle Selbstbestimmung zunehmend herausfordert"},"content":{"rendered":"<p>J\u00fcngst am 11. August 2016 hat der Bundesinnenminister Thomas de Maizi\u00e8re weitere geplante Ma\u00dfnahmen zur Erh\u00f6hung der Sicherheit in Deutschland <a href=\"https:\/\/www.bmi.bund.de\/SharedDocs\/Downloads\/DE\/Nachrichten\/Kurzmeldungen\/handout-ma%C3%9Fnahmenpaket-erhoehung-sicherheit-deutschland.pdf?__blob=publicationFile\" >angek\u00fcndigt<\/a>. Diese neuen Ma\u00dfnahmenvorschl\u00e4ge reihen sich in die Sicherheitspolitik der letzten Jahre ein, wonach neue beh\u00f6rdliche Eingriffsbefugnisse politisch nicht nur gefordert, sondern in zunehmenden Ma\u00dfe auch immer schneller umgesetzt werden. Es steht mehr und mehr zu bef\u00fcrchten, dass die Gesellschaft in eine Situation ger\u00e4t, wohingegen die Sicherheitsrenaissance nach dem 11. September 2001 vergleichsweise und zunehmend harmlos wirkt. Angetrieben durch die in immer k\u00fcrzeren Intervallen wiederkehrenden (terroristischen) Anschl\u00e4ge in der \u00d6ffentlichkeit w\u00e4chst scheinbar auch das Bed\u00fcrfnis nach neuen L\u00f6sungen, die ein Mehr an Sicherheit im \u00f6ffentlichen Raum versprechen. Die Beweggr\u00fcnde von Taten r\u00fccken in den Hintergrund, denn aufbereitet durch die medialen Schreckensszenarien scheint die Bedrohung durch den internationalen Terrorismus allgegenw\u00e4rtig zu sein. Als Ursache wird vor allem die Radikalisierung durch das Internet ausgemacht. Hieraus folgt die entsprechende Feststellung des Innenministers, dass das Internet ein Schutzraum f\u00fcr Cyberkriminelle sei. Dies sei eine fatale Entwicklung, der entgegengewirkt werden m\u00fcsse. Verschiedene Ma\u00dfnahmen werden deshalb vorgeschlagen, um dieser \u201eBedrohung aus dem Cyberraum\u201c Herr zu werden.<\/p>\n<p>So wird beispielsweise zu Beginn des Jahres 2017 die \u201eZentrale Stelle f\u00fcr Informationstechnik im Sicherheitsbereich\u201c (ZITiS) eingerichtet. Diese soll als Forschungsstelle die Sicherheitsbeh\u00f6rden unterst\u00fctzen und neue Methoden, Produkte und Strategien zur Bek\u00e4mpfung von Kriminalit\u00e4t und Terrorismus im Internet erarbeiten und bereitstellen. In der finalen Ausbaustufe sollen bei ZITiS 400 Stellen eingerichtet werden, sodass davon auszugehen ist, dass die Forschungsstelle einen erheblichen Einfluss auf zuk\u00fcnftige sicherheitsbeh\u00f6rdliche \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen im digitalen Raum haben wird. Neben der erstmalig in diesem geplanten Umfang stattfindenden bundeseigenen Forschung zur Entwicklung neuer staatlicher \u00dcberwachungstechnologien soll dar\u00fcber hinaus auch die operative Arbeit der Sicherheitsbeh\u00f6rden einen weiteren Ausbau erfahren: So wird eine Gruppe spezialisierter verdeckter Ermittler (so genannte \u201eCyber-Ermittler\u201c) aufgestellt, um speziell im Darknet rechtswidrige Gesch\u00e4fte zu unterbinden und die Kommunikation zwischen Terroristen aufzukl\u00e4ren. Einen weiteren Schwerpunkt im neuen Sicherheitspaket bildet der Ausbau der Video\u00fcberwachung, speziell der \u201eintelligenten Videotechnik\u201c, worunter wohl auch Ma\u00dfnahmen der automatisierten Video\u00fcberwachung fallen k\u00f6nnen. Daneben sollen die Befugnisse und technischen F\u00e4higkeiten in den Bereichen der automatisierten Kennzeichenlesesysteme, der biometrischen Erkennung sowie der Datenvernetzung, -vereinheitlichung und -harmonisierung polizeilicher Informationsdienste vorangetrieben werden. Insbesondere f\u00fcr letztere ist ein umfassender Ausbau sowohl auf nationaler wie auf europ\u00e4ischer Ebene geplant, um personenbezogene Daten \u00fcbergreifend zu analysieren und auszuwerten. Dies gilt sowohl f\u00fcr die k\u00fcrzlich verabschiedete europ\u00e4ische Richtlinie \u00fcber die Verwendung von Fluggastdaten (PNR) als auch f\u00fcr das geplante zentralisierte Europ\u00e4ische Ein- und Ausreiseregister. Die EU-weite Vernetzung von bestehenden Datenbanken wie dem SIS, VIS und Eurodac soll unter dem Stichwort der \u201eInteroperabilit\u00e4t\u201c ebenso vorangetrieben werden. Ein verbesserter Informationsaustausch der Sicherheitsbeh\u00f6rden wird nicht nur durch die Vernetzung, sondern auch durch die Zentralisierung von Kompetenzen und Informationen vorangetrieben \u2013 man denke hier nur an die Verfassungsschutzreform aus dem vergangenen Jahr, die eine deutliche St\u00e4rkung der Zentralstellenfunktion des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz (BfV) zur Folge hatte. Auf europ\u00e4ischer Ebene ist als Bestandteil der aktuellen Zentralisierungsstrategie zuvorderst das bei Europol angesiedelte Europ\u00e4ische Zentrum zur Terrorismusbek\u00e4mpfung (ECTC) zu nennen, daneben spielen auch die europ\u00e4ische Counter Terrorism Group und das Radicalization Awareness Network eine Rolle, in dessen Rahmen ebenfalls Zentralisierungsbestrebungen stattfinden, um den Informationsaustausch und die Koordination von Ma\u00dfnahmen in Europa zu vereinfachen. Neben die aktuell geplanten \u00dcberwachungs- und Vernetzungsinstrumente treten solche hinzu, die schon in den vergangenen Jahren geschaffen wurden und sich im Sicherheitsbetrieb mittlerweile mehr oder weniger etabliert haben, teils aber auch noch recht neu und erheblicher \u00f6ffentlicher Kritik ausgesetzt sind: die pr\u00e4ventive polizeiliche Rasterfahndung, die Einrichtung beh\u00f6rdlicher Verbunddateien wie der Antiterror- und der Rechtsextremismusdatei, Ma\u00dfnahmen zur \u00dcberwachung der digitalen Kommunikation und des Internetdatenverkehrs, die Ermittlung von Standortdaten f\u00fcr Mobilfunkendger\u00e4te, die Funkzellenabfrage, die Infiltrierung von Heimcomputern als Online-Durchsuchung mittels des neuen Staatstrojaners, der Einsatz von Body-Cams bei der Vollzugspolizei, die Durchf\u00fchrung von technisch gest\u00fctzten Wohnraum\u00fcberwachungen und die wieder eingef\u00fchrte Vorratsdatenspeicherung von Verkehrsdaten f\u00fcr Telefon- und Internetzugangsdienste.<\/p>\n<p>Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisierte in einer <a href=\"http:\/\/www.sueddeutsche.de\/politik\/sicherheitspolitik-deutscher-anwaltverein-kritisiert-sicherheitspaket-von-de-maizire-1.3117835\" >Stellungnahme<\/a> das neue Sicherheitspaket des Bundesinnenministers als hektischen Aktionismus. So offenbare der stetige und in immer k\u00fcrzeren zeitlichen Abst\u00e4nden stattfindende Ausbau der \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen letztlich nur die Hilflosigkeit der Politik gegen\u00fcber der aktuellen Sicherheitslage. Allein durch immer neue und sch\u00e4rfere Gesetze k\u00f6nne die Situation nicht ge\u00e4ndert werden, vielmehr bed\u00fcrfe es eines sorgsamen, ruhigen und \u00fcberlegten Vorgehens, verbunden mit einer Analyse der jeweiligen Gefahrenlagen. Dass dem aber nicht so ist, ist schon seit L\u00e4ngerem bekannt und es steht zu bef\u00fcrchten, dass in den kommenden Jahren der Konflikt zwischen dem Schutz der informationellen Pers\u00f6nlichkeitssph\u00e4re und den staatlichen Sicherheitsinteressen in Zukunft immer st\u00e4rker in den Fokus r\u00fccken wird. Rechtspolitisch scheint es schon jetzt vertretbar, den Datenschutz in einem allgemeinen Klima der \u00f6ffentlichen Unsicherheit gegen\u00fcber dem Interesse an einem funktionierenden Gemeinwesen signifikant zur\u00fcckzustufen. Die informationelle Selbstbestimmung als Grund- und B\u00fcrgerrecht wird auf diese Weise argumentativ auf die Wahrnehmung eines vornehmlich egoistischen Interesses reduziert. Deutlich wird dies an der ebenfalls von de Maizi\u00e8re getroffenen Aussage in Bezug auf die Video\u00fcberwachung der nicht-\u00f6ffentlichen Stellen, die durch die Datenschutzaufsichtsbeh\u00f6rden reguliert wird: \u201eBei solchen \u00dcberpr\u00fcfungsentscheidungen der Datensch\u00fctzer [im Hinblick auf die Rechtm\u00e4\u00dfigkeit der Video\u00fcberwachung durch Private, beispielsweise in Kaufh\u00e4usern] m\u00fcssen aus meiner Sicht Sicherheitsbelange st\u00e4rker aufgenommen und gewichtiger in die durchzuf\u00fchrende Abw\u00e4gungsentscheidung eingehen. Bei einer k\u00fcrzlich erfolgten Bombendrohung in einem Einkaufszentrum in Dortmund h\u00e4tten dann auch Videoaufzeichnungen zur Aufkl\u00e4rung der Sachlage beitragen k\u00f6nnen, wenn diese von den Datensch\u00fctzern nicht untersagt worden w\u00e4ren.\u201c Eine derart unmittelbar gegen den Datenschutz gerichtete \u00f6ffentliche politische \u00c4u\u00dferung w\u00e4re vor einigen Jahren noch undenkbar gewesen.<\/p>\n<p>Wie geht es also weiter mit dem Verh\u00e4ltnis von Freiheit und Sicherheit? Wie k\u00f6nnen die B\u00fcrgerrechte auch in Zukunft noch gesch\u00fctzt werden, wenn wir uns in einer politischen Situation befinden, die der informationellen Freiheit immer weniger Raum bel\u00e4sst? In jedem Falle ist und wird es auf dem politischen Parkett immer schwieriger vertretbar sein, jedwede Form der staatlichen \u00dcberwachung abzulehnen, wenn selbst das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung f\u00fcr grunds\u00e4tzlich zul\u00e4ssig h\u00e4lt. In j\u00fcngster Vergangenheit waren entsprechende Versuche der B\u00fcrgerrechtler (leider) immer h\u00e4ufiger zum Scheitern verurteilt. Die Moral, weiter am Ball zu bleiben, weitere Aktionen zu planen und durchzuf\u00fchren, steht auf dem Spiel. Gerade in dieser Zeit w\u00e4re es aber fatal, den Glauben an das eigene Ziel zu verlieren. Beispiele wie die \u201e\u00dcberwachungsgesamtrechnung\u201c zeigen ja gerade, dass die Sicherheit die Freiheit zunehmend verdr\u00e4ngt. Ein weiteres Problem liegt in der hohen Innovationsgeschwindigkeit stets neuer \u00dcberwachungsmethoden begr\u00fcndet, die dazu f\u00fchren, dass \u201ealte\u201c und bereits bestehende Technologien und Praktiken in der \u00d6ffentlichkeit zunehmend in Vergessenheit geraten, gleichwohl aber fortbestehen.<\/p>\n<p>Vielleicht ist gerade jetzt aber auch der richtige Zeitpunkt, um ein Umdenken im Datenschutz anzusto\u00dfen, damit dieser auch in Zukunft noch angemessen die b\u00fcrgerlichen Freiheiten sch\u00fctzen kann. Die aktuelle Situation sollte deshalb nicht als Krise, sondern vielmehr auch als Chance zur Innovation begriffen werden. Die EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) f\u00fchrt mit ihren neuen Regelungen vor Augen, dass Datenschutz vornehmlich auch Kontrolle gegen\u00fcber den verantwortlichen Datenverarbeitern bedeutet \u2013 und eine solche Kontrolle ist gerade auch f\u00fcr die Sicherheitsbeh\u00f6rden verst\u00e4rkt notwendig. Denn wo einerseits die B\u00fcrgerrechtler zunehmend auf verlorenem Posten stehen \u2013 n\u00e4mlich in der vollst\u00e4ndigen Verhinderung neuer \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen \u2013 bietet sich andererseits die M\u00f6glichkeit, nicht nur durch aktives Mitwirken im Gesetzgebungsverfahren, sondern auch nach der Schaffung weiterer beh\u00f6rdlicher Befugnisse daf\u00fcr zu sorgen, dass wenn schon zwingend neue \u00dcberwachungstechnologien eingef\u00fchrt werden, deren Anwendung kontrolliert, reglementiert und hinreichend transparent erfolgt. Dass gerade hierf\u00fcr ein erheblicher Bedarf besteht, wurde im Rahmen der T\u00e4tigkeit des NSA-Untersuchungsausschusses in den letzten Jahren mehr als deutlich: Eine Situation, in der einem legitimen parlamentarischen Kontrollorgan, dem von Seiten der Bundesregierung nur so wenig Vertrauen entgegengebracht wird, dass den Mitgliedern vornehmlich geschw\u00e4rzte Dokumente und Zeitungsartikel als Grundlage ihrer Kontroll- und Aufkl\u00e4rungsarbeit zur Verf\u00fcgung gestellt werden, kann nicht hinzunehmen sein. Der geringe Stellenwert, der dem Ausschuss vonseiten der Exekutive scheinbar einger\u00e4umt wird, zeigt sich aber auch an \u00c4u\u00dferungen wie denjenigen des Pr\u00e4sidenten des Bundesamtes f\u00fcr Verfassungsschutz (BVerfSch), Hans-Georg Maa\u00dfen, der noch im Juni dieses Jahres bei einer Anh\u00f6rung <a href=\"http:\/\/www.zeit.de\/digital\/datenschutz\/2016-06\/nsa-untersuchungsausschuss-hans-georg-maassen-verfassungsschutz-edward-snowden-kritik\" >feststellte<\/a>, dass der Bundestagsausschuss die Arbeit seiner Beh\u00f6rde \u201ebehindere\u201c. Was es in diesen Zeiten somit braucht, ist ein Daten- und B\u00fcrgerrechtsschutz, der vornehmlich auf der Kontrolle und damit auch der Transparenz der \u00dcberwachungsorgane basiert. Wo einerseits st\u00e4ndig neue eingriffsintensive Ma\u00dfnahmen geschaffen werden, muss deren Nutzung andererseits auch mit der notwendigen Sch\u00e4rfe beschr\u00e4nkt und \u00fcberwacht werden. Der althergebrachte staatsrechtliche Topos \u201eGrundrechtsschutz durch Verfahren\u201c sollte zum Schutze der informationellen Selbstbestimmung wieder deutlich st\u00e4rker belebt werden, als es zurzeit noch der Fall ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>J&uuml;ngst am 11. August 2016 hat der Bundesinnenminister Thomas de Maizi&egrave;re weitere geplante Ma&szlig;nahmen zur Erh&ouml;hung der Sicherheit in Deutschland angek&uuml;ndigt. 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