{"id":1284,"date":"2016-04-20T12:47:25","date_gmt":"2016-04-20T12:47:25","guid":{"rendered":"http:\/\/www.eaid-berlin.de\/?p=1090"},"modified":"2016-04-20T12:47:25","modified_gmt":"2016-04-20T12:47:25","slug":"bundesverfassungsgericht-zum-bka-gesetz-grundrechte-gelten-auch-angesichts-terroristischer-gefahren","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kai-wittenburg.de\/?p=1284","title":{"rendered":"Bundesverfassungsgericht zum BKA-Gesetz: Grundrechte gelten auch angesichts terroristischer Gefahren"},"content":{"rendered":"<p>In Zeiten wie diesen, in denen grausame islamistisch oder rassistisch motivierte Anschl\u00e4ge die Berichterstattung dominieren, dringen diejenigen kaum durch, die sich f\u00fcr Grund- und B\u00fcrgerrechte einsetzen. Zu \u00fcberw\u00e4ltigend sind die grausamen Bilder von Tatorten und Opfern, die uns immer wieder beunruhigen. Trotzdem darf nicht vergessen werden, dass sich der religi\u00f6s oder nationalistisch begr\u00fcndete Terror vor allem gegen offene, rechtstaatlich organisierte Gesellschaften richtet.<\/p>\n<p><strong>Staatliche \u00dcberreaktionen<\/strong><\/p>\n<p>Allzu leicht werden bei der Reaktion auf Gefahren die verfassungsrechtlichen D\u00e4mme unterminiert, die uns vor Willk\u00fcr sch\u00fctzen und damit unsere gesellschaftlichen Werte bewahren sollen. Bisweilen werden sie auch geschleift &#8211; wie nach dem 11. September 2001 in den USA &#8211; oder durchl\u00f6chert. Immer wieder haben Bundestagsmehrheiten die gesetzlichen Befugnisse der Sicherheitsbeh\u00f6rden ausgeweitet und dabei verfassungsrechtliche Grenzen nicht beachtet. Deshalb ist es folgerichtig, dass das Bundesverfassungsgericht hier wiederholt korrigierend eingegriffen hat, etwa bei dem \u201egro\u00dfen Lauschangriff\u201c (akustische Wohnraum\u00fcberwachung), bei der Vorratsdatenspeicherung oder auch beim heimlichen Aussp\u00e4hen informationstechnischer Systeme.<\/p>\n<p>Das h\u00f6chste deutsche Gericht &#8211; und in den letzten Jahren auch der Europ\u00e4ische Gerichtshof &#8211; haben hier Grenzen aufgezeigt, die auch angesichts terroristischer Bedrohungen gewahrt werden m\u00fcssen. Werte wie die Menschenw\u00fcrde und die Wahrung des Kernbereichs privater Lebensgestaltung stehen nicht zu staatlicher Disposition. In seinem j\u00fcngsten <a href=\"http:\/\/www.bundesverfassungsgericht.de\/SharedDocs\/Entscheidungen\/DE\/2016\/04\/rs20160420_1bvr096609.html\" >Urteil vom 20. April 2016 zu den 2009 eingef\u00fchrten neuen Befugnissen des Bundeskriminalsamts<\/a> best\u00e4tigt das Bundesverfassungsgericht die von ihm aufgestellten Prinzipien. Auch ich sehe mich in meiner seinerzeit als Bundesbeauftragter f\u00fcr den Datenschutz <a href=\"http:\/\/webarchiv.bundestag.de\/archive\/2010\/0304\/bundestag\/ausschuesse\/a04\/anhoerungen\/Anhoerung15\/Stellungnahmen_SV\/Stellungnahme_05.pdf\" >ge\u00e4u\u00dferten Kritik<\/a> best\u00e4tigt.<\/p>\n<p><strong>Feststellungen des Bundesverfassungsgerichts zum BKA-Gesetz<\/strong><\/p>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht stellt in seinem Urteil &#8211; 1 BvR 966\/09 &#8211; insbesondere fest:<\/p>\n<ul>\n<li>Viele der von der seinerzeitigen Gro\u00dfen Koalition eingef\u00fchrten Regelungen zur Terrorabwehr sind unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig, insbesondere soweit sie dem BKA, tief in die Privatsph\u00e4re eingreifende Ermittlungs- und \u00dcberwachungsbefugnisse einr\u00e4umen (etwa zur Wohnraum- und Telekommunikations\u00fcberwachung und zur heimlichen \u00dcberwachung informationstechnischer Systeme &#8211; Stichworte: \u201eOnline-Durchsuchung\u201c, \u201eBundestrojaner\u201c).<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Den Schutz des Kernbereichs privater Lebensgesetaltung ist auch bei heimlichen Ma\u00dfnahmen au\u00dferhalb einer Wohnung zu beachten; dies ist nicht hinreichend gew\u00e4hrleistet.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Besonders kritisch beurteilt das h\u00f6chste deutsche Gericht die Befugnis des Bundeskriminalamts zur heimlichen Sammlung von Unverd\u00e4chtigen, die selbst nicht Zielpersonen sind (\u201eKontakt- und Begleitpersonen\u201c), weil gegen sie nicht wegen terrorristischer oder sonstiger schwerkrimineller Aktivit\u00e4ten ermittelt wird.<br \/>\nBei der \u00dcbermittlung der heimlich erhobenen Daten an andere in- und ausl\u00e4ndische Stellen, insbesondere an Nachrichtendienste, mangelt es an den erforderlichen datenschutzrechtlichen Sicherheitsvorkehrungen.<\/li>\n<\/ul>\n<ul>\n<li>Auch wenn jede einzelne Ma\u00dfnahme den verfassungsrechtlichen Anforderungen gen\u00fcgen muss, ist eine \u00fcbergreifende Betrachtung kumolierter bzw. paralleler \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen erforderlich. Eigene verfassungsrechtliche Grenzen ergeben sich hinsichtlich des Zusammenwirkens der verschiedenen \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen. Insofern betont das Bundesverfassungsgericht erneut die Bedeutung einer Art \u201e\u00dcberwachungsgesamtrechnung\u201c, die der Verwaltungsrechtler Ro\u00dfnagel schon vor Jahren angemahnt hatte.<\/li>\n<li>Die Regelungen zur unabh\u00e4ngigen Kontrolle der Datenverarbeitung des BKA im Vorfeld der \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen mit hoher Eingriffsintensit\u00e4t &#8211; etwa durch Gerichte und durch den\/die Bundesbeauftrate f\u00fcr den Datenschutz &#8211; ist unzureichend. Auch die Feststellung, ob eine Information dem \u201eKernbereich\u201c der Privatsph\u00e4re zuzurechnen ist, muss unabh\u00e4ngig erfolgen und darf nicht Mitarbeitern des BKA \u00fcberlassen bleiben.<\/li>\n<\/ul>\n<p>Das Bundesverfassungsgericht hat damit in Erinnerung gerufen, dass Verfassungsgrunds\u00e4tze nicht angesichts politischer Stimmungsschwankungen &#8211; so verst\u00e4ndlich sie sein m\u00f6gen &#8211; unterminiert werden d\u00fcrfen. Gerade in Zeiten gesellschaftlicher Krisen und terroristischer Risiken m\u00fcssen wir Werte und Freiheitsrechte verteidigen. Nur so kann es gelingen, den Gegnern von Freiheit und Menschenw\u00fcrde nachhaltig und wirksam entgegenzutreten. Es ist zu hoffen, dass diese Botschaft bei den Verantwortlichen in der Politik und in den Beh\u00f6rden auch verstanden wird.<\/p>\n<p>Mit freundlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n<p>Peter Schaar<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>In Zeiten wie diesen, in denen grausame islamistisch oder rassistisch motivierte Anschl&auml;ge die Berichterstattung dominieren, dringen diejenigen kaum durch, die sich f&uuml;r Grund- und B&uuml;rgerrechte einsetzen. Zu &uuml;berw&auml;ltigend sind die grausamen Bilder von Tatorten und Opfern, die uns immer wieder beunruhigen. 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