{"id":1005,"date":"2015-12-20T11:38:05","date_gmt":"2015-12-20T11:38:05","guid":{"rendered":"http:\/\/www.eaid-berlin.de\/?p=923"},"modified":"2015-12-20T11:38:05","modified_gmt":"2015-12-20T11:38:05","slug":"das-ende-der-vorratsdatenlosen-zeit","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.kai-wittenburg.de\/?p=1005","title":{"rendered":"Das Ende der vorratsdatenlosen Zeit"},"content":{"rendered":"<p>Kurz vor Weihnachten verk\u00fcndete der Bundesanzeiger-Verlag die frohe Botschaft, dass die vorratsdatenlose Zeit bald zu Ende geht. Mit der <a href=\"http:\/\/www.bgbl.de\/xaver\/bgbl\/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl115s2218.pdf%27%5D__1450602961371\">Ver\u00f6ffentlichung im Bundesgesetzblatt am 17. Dezember 2015<\/a> trat das \u201eGesetz zur Einf\u00fchrung einer Speicherpflicht und einer H\u00f6chstspeicherfrist f\u00fcr Verkehrsdaten\u201c in Kraft. Die \u201eErbringer \u00f6ffentlich zug\u00e4nglicher Telefondienste\u201c m\u00fcssen ab dem 1. Juli 2017 wieder Rufnummern und andere Kennungen der Kommunikationspartner mit genauen Zeitangaben, Internetzugangsdienste die jeweilige Internet-Protokoll-Adresse speichern. Bei mobilen Diensten sind zus\u00e4tzlich die Daten \u00fcber die zu Beginn der Verbindung genutzten Funkzellen festzuhalten.<\/p>\n<p>Wird Deutschland tats\u00e4chlich sicherer, wenn die Telekommunikationsunternehmen erneut verpflichtet werden, Daten \u00fcber das Kommunikationsverhalten Ihrer Kunden zu speichern? Das zentrale Argument der Bef\u00fcrworter der Vorratsdatenspeicherung ist deren angebliche Notwendigkeit im Kampf gegen den Terrorismus. Insbesondere seit dem Massaker islamistischer Terroristen an den Redakteuren der Satirezeitschrift Charly Hebdo im Januar 2015 in Paris forderten deutsche Politiker die Wiedereinf\u00fchrung der Speicherungspflicht. Die 2006 eingef\u00fchrte\u00a0 Vorratsdatenspeicherung hatte das Bundesverfassungsgerichts am 2. M\u00e4rz 2010 f\u00fcr verfassungswidrig erkl\u00e4rt und der Europ\u00e4ische Gerichtshof (EuGH) annullierte am 8. April 2014 die Vorratsdatenspeicherungs-Richtlinie der EU, weil sie eklatant gegen die Grundrechte-Charta verstie\u00df, und zwar gleicherma\u00dfen gegen den in Art. 7 garantierten Schutz der Privatsph\u00e4re und den durch Art. 8 verbrieften Schutz personenbezogener Daten. Legitime Zwecke der Strafverfolgung, der Gefahrenabwehr und der Terrorismusbek\u00e4mpfung rechtfertigten die tiefen, mit einer anlasslosen, regional unbegrenzten, langfristigen und umfangreichen Speicherung personenbezogener Daten verbundenen Grundrechtseingriffe nicht. Entscheidend dabei sei, dass von einer solchen Ma\u00dfnahme ganz \u00fcberwiegend Unverd\u00e4chtige betroffen sind.<\/p>\n<p>Die Forderungen nach neuen Datensammlungen folgen einem Reaktionsmuster,\u00a0 das bereits nach den Terroranschl\u00e4gen vom 11. September 2001 zu beobachten war. Sie l\u00f6sten weltweit eine Welle von \u00dcberwachungsma\u00dfnahmen aus, von denen wir heute wissen, dass sie die Welt nicht sicherer gemacht haben. Dies gilt auch f\u00fcr die Vorratsdatenspeicherung, die ja in Frankreich niemals ausgesetzt wurde und auch vor den j\u00fcngsten terroristischen Anschl\u00e4gen praktiziert wurde. Selbst die dortige 12-monatige Vorratsdatenspeicherung hat die schrecklichen Mordattentate vom Januar und Oktober 2015 nicht verhindern k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>Auch wenn immer mehr Untersuchungen die Nutzlosigkeit der undifferenzierten Datenspeicherung bei Terrorismusbek\u00e4mpfung belegen, hat dies die Bundestagsmehrheit nicht davon abgehalten, die Speicherungspflicht erneut einzuf\u00fchren. Obwohl die dabei festgelegten Fristen von zehn Wochen f\u00fcr Verkehrsdaten und IP-Adressen bzw. vier Wochen f\u00fcr Standortdaten deutlich unterhalb der Vorgaben der fr\u00fcheren Vorratsdatenspeicherung bleiben, steht die Ma\u00dfnahme zu Recht in der Kritik:<\/p>\n<p>Es handelt sich um eine undifferenzierte Ma\u00dfnahme, die ganz \u00fcberwiegend unschuldige und unbescholtene Nutzerinnen und Nutzer elektronischer Dienste trifft. Selbst Daten von Berufsgeheimnistr\u00e4gern wie \u00c4rzten und Anw\u00e4lten sollen l\u00fcckenlos erfasst werden. Die gesetzlichen Verwertungsverbote sch\u00fctzen diese Daten nur unzureichend.<br \/>\nDer Nachweis der Notwendigkeit des mit der verdachtslosen Speicherung verbundenen tiefen Eingriffs in die Grundrechte wurde nicht erbracht.<br \/>\nTerroristische und andere Straft\u00e4ter haben vielf\u00e4ltige M\u00f6glichkeiten, der Vorratsdatenspeicherung zu entgehen, etwa durch die Verwendung nicht registrierter Prepaid-Karten oder von Kommunikationsdiensten, die nicht erfasst werden, insb. von \u201eOver The Top\u201c (OTT)-Diensten wie Skype, f\u00fcr die eine entsprechende Speicherverpflichtung nicht besteht.<br \/>\nDie zus\u00e4tzlich gespeicherten Daten erh\u00f6hen das Risiko auf unberechtigte Verwendung durch Innen- und Au\u00dfent\u00e4ter. Diesen Gef\u00e4hrdungen kann nur mit erheblichem technischen, personellen und finanziellen Aufwand entgegengewirkt werden, den letztlich alle Kundinnen und Kunden der verpflichteten Unternehmen und zum Teil auch die Steuerzahler zu tragen haben.<\/p>\n<p>Vor diesem Hintergrund ist es mehr als verst\u00e4ndlich, dass <a href=\"http:\/\/www.heise.de\/newsticker\/meldung\/Erste-Verfassungsbeschwerde-gegen-neue-Vorratsdatenspeicherung-3049697.html\">Verfassungsbeschwerden gegen die neue Vorratsdatenspeicherung angek\u00fcndigt<\/a> wurden &#8211; durchaus mit guten Erfolgsaussichten.<\/p>\n<p>Mit vorweihnachtlichen Gr\u00fc\u00dfen<\/p>\n<p>Peter Schaar<\/p>\n<p>Links:<br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.bgbl.de\/xaver\/bgbl\/start.xav?startbk=Bundesanzeiger_BGBl#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl115s2218.pdf%27%5D__1450602961371\">Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung (BGBl I , S. 2218, 17.12.2015)<\/a><br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.eaid-berlin.de\/?p=646\">EAID-Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung<\/a><br \/>\n<a href=\"http:\/\/www.eaid-berlin.de\/?p=799\">EAID-Blog: Die Neue, die Unvollendete: Zur Wiedereinf\u00fchrung der Vorratsdatenspeicherung am 16.10.2015 <\/a><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Kurz vor Weihnachten verk&uuml;ndete der Bundesanzeiger-Verlag die frohe Botschaft, dass die vorratsdatenlose Zeit bald zu Ende geht. 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