Kategorie: Datenschutzgrundverordnung#
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„Datenschutzanpassungs- und Umsetzungsgesetz“ – Zu kurz gesprungen
Unhandlich und trotzdem unvollständig … Die Bundesregierung hat heute den Entwurf für ein „Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die Verordnung (EU) 2016/679 und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/680 (Datenschutz-Anpassungs- und -Umsetzungsgesetz EU – DSAnpUG-EU)“ beschlossen. So unhandlich der Titel ist, so unlesbar ist die Vorschrift selbst. Allein die
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EU-Datenschutz: Nach der Reform beginnt die Arbeit
(Anm. d.V. Verweise zu den beschlossenen Texten werden eingefügt, sobald sie offiziell verfügbar sind) Das von den Vertretern der EU-Institutionen (Europäisches Parlament, Kommission und Rat) am 15. Dezember 2015 erzielte Verhandlungsergebnis zum Datenschutz-Reformpaket ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg in die globale Informationsgesellschaft: Statt 28 unterschiedlicher Datenschutzgesetze der Mitgliedstaaten